AGB

AGB der Firma bluCom Communication & Events GmbH | Stand 09.08.2024

  1. Der Kunde hat die notwendigen Druckdaten, Materialien für CSD Trucks und Eventveranstaltungen rechtzeitig und innerhalb der vereinbarten Deadlines an bluCom zu übermitteln und Freigaben innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der finalen Grafiken textlich zu erteilen. Die Grafiken gelten vom Kunden freigegeben, wenn eine aktive Freigabe-Erklärung oder Korrekturmitteilung ausbleibt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, bleibt er zur vollen Vertragserfüllung verpflichtet. Gleichfalls hat er etwaigen hierdurch erforderlichen Mehraufwand zu erstatten.
  2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung hat der Auftraggeber Kosten und Zinsen zu entrichten. bluCom kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Auftragsleistungen Vorauszahlung verlangen. In diesem Fall steht bluCom nach entsprechender Ankündigung mit Fristsetzung darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht zu. Macht bluCom von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, so ist bluCom berechtigt, die vereinbarte Vergütung für den Umfang des gesamten Auftrags zu verlangen; bluCom muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was es infolge der Kündigung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
  3. Mit Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% auf das beauftragte Gesamtvolumen fällig, sofern des Zahlungsziel bis 30 Tage beträgt. Wird hingegen zum Vertragsschluss ein Zahlungsziel von mehr als 30 Tagen vereinbart, wird eine Anzahlung in Höhe von 70% auf das beauftragte Gesamtvolumen fällig. Über den Betrag der Anzahlung wird eine Rechnung mit dem vereinbarten Zahlungsziel erstellt.
  4. Bei Vorliegen eines begründeten Zweifels an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist bluCom berechtigt, auch während der Laufzeit einer Veranstaltung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  5. Für vom Kunden mitgeführte Merch-Items übernimmt die bluCom keine Haftung. Etwaig anfallender Müll kann gegen eine Service-Gebühr von bluCom entsorgt werden oder muss vom Kunden selbst beseitigt werden. Auch für auf dem Truck verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  6. Höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien oder Streiks entbinden bluCom von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Gleiches gilt bei der Absage einer Veranstaltung, hinsichtlich der Leistungen beauftragt wurden. Das der bluCom sodann zustehende Sonderstornorecht ist textlich gegenüber dem Kunden zu erklären. Im Falle eines Stornos wegen höherer Gewalt sind bereits angefallene Leistungen seitens des Kunden zu vergüten.
  7. Im Falle von höherer Gewalt ist Schadenersatz durch bluCom ist ausgeschlossen.
  8. Mit dem Abschluss des Vertrags ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Daten durch bluCom mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
  9. Erfüllungsort ist Sitz der bluCom. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der bluCom. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. >>> DOWNLOAD